Teil 4: Warum ein Grundeinkommen nur klimasolidarisch weiterhilft
Das vom Bündnis beworbene KSE weist im Unterschied zu nahezu allen BGE-Modellen folgende Vorzüge auf:
Das KSG bleibt nicht beim Gießkannenprinzip stehen und wird durchgehend solidarisch auf die jeweils individuellen Zuwendungsbedürfnisse begrenzt umgesetzt;
- Bei gleichen Basiszuwendungen entsteht so für das KSG durch dessen konsequent eingehaltenes Solidaritätsprinzip gegenüber bisher bekannten BGE -Modellen ein um 40 % geringerer Finanzierungsbedarf; deshalb sind ausreichende Basiszuwendungen überhaupt nur mittels KSG finanzierbar.
- Die zur KSG-Finanzierung ausgewählten Steuerarten und deren zielgerichtete Reformierung verbessern anders als bekannte BGE-Modelle neben Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit in hohem Masse Klima- und Umweltschutz.
- Ein klimagerechtes KSG kann auch in einer schrumpfenden Wirtschaft bei gesicherter kultureller Teilhabe aller Bürger finanziert werden;
- All das gelingt beim KSG genauso wie jedem normalen BGE diskreditierungsfrei und drüber hinaus im Unterschied zu allen anderen Sozialsystemen am kostengünstigsten.
Für eine klimasolidarische und transformatorische Zeitenwende ist ein KSG zwar noch nicht alles. Aber ohne das vom Bündnis vorgestellte KSG sind alle anderen Reformbündel wie Energie-, Verkehrs- und Agrarwende wenig wenn nicht sogar nichts.